Schutzkonzept Kindeswohl

Ansprechperson für das Kindeswohl:
 

Natalie Ludwig
E-Mail: kindeswohl@tsg-friedrichsdorf.de
 

Die Ansprechperson für Kindeswohl ist zuständig für:
 

Präventive Aufgaben:

  • Verhaltenskodex und Verhaltensregeln im Verein bekanntmachen
  • Einsehen des erweiterten Führungszeugnisses und ggf. Meldung an den Vorstand
  • Ansprechpartner außerhalb des Vereins (Sportjugend Hessen, regionale Beratungsstellen)
    kennen und wissen, wie sie zu erreichen sind
  • Teilnahme an örtlichen Netzwerken
  • Organisation von Schulungen zum Thema für alle im Verein tätigen Personen, die regelmäßig
    mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben.
     

Aufgaben bei auffälligen Ereignissen:
 

  • Sie ist Gesprächspartner für alle im Verein tätigen Personen, wenn sie den Eindruck haben,
    dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
  • Kindern, Jugendlichen und Eltern ist sie die erste Anlaufstelle, wenn es einem Kind „nicht gut
    geht“ und es Hilfe benötigt.
  • Sie agiert als sensible Gesprächspartnerin, ist vertraulich, verlässlich und sachlich.
  • Sie entscheidet, ob Hilfe von einer externen Beratungsstelle erforderlich ist.
     

Warum ein Schutzkonzept?


Die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ist eine Konsequenz aus den vielen
Missbrauchsskandalen der Vergangenheit und Gegenwart. Das Bundeskinderschutzgesetz
verlangt, dass alle Einrichtungen durch verschiedene Maßnahmen das Risiko zum Tatort von
Kindeswohlgefährdung, sexueller Übergriffe und Gewalt zu werden, senken.
Ein Schutzkonzept hat zum Ziel, Kinderrechte zu stärken, grenzverletzendem Verhalten
vorzubeugen sowie eine Kultur des Hinschauens zu erarbeiten. Dies stellt den stärksten
Schutz vor Übergriffen und Machtmissbrauch dar.
 

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische
Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. §1631, Abs.2 BGB
 

Definition Kindeswohlgefährdung


Es bestehen verschiedene richterliche Urteile in denen Kindeswohl definiert ist (Vgl. OLG
Senat für Familiensachen, Beschluss vom 30.9.2003, Az.: aUF158. Einen „absoluten Begriff“
gibt es nicht.

Was ist Kindeswohlgefährdung im Sport?

  • Andauerndes, wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns durch
    sorgeberechtigte oder sorgeverantwortliche Personen.
  • Sie kann aktiv oder passiv erfolgen
  • Unzureichende Einsicht oder mangelndes Wissen
  • Kann unter Kindern/Jugendlichen stattfinden (Mobbing)
  • Kann durch Übungsleiter/innen, Trainer/innen oder andere Personen durch den
    Verein erfolgen.
     

Es gibt verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung:
 

Emotional/seelische Misshandlung:
Ablehnung, Ausgrenzung, Demütigung, Herabsetzung, Beschimpfung
 

Körperliche Misshandlung:
Sichtbare Verletzungen, wie Schläge, Tritte oder gesundheitliche Langzeitschäden
durch falsches Training


Sexuelle Handlungen/Kontakte:
Sexuelle Handlungen sind eine besondere Form der Kindeswohlgefährdung. Sie verletzen die
Intimsphäre eines Kindes durch Blicke, Worte, Streicheln, Küssen oder unangemessene
Nähe.
 

Grenzverletzendes Verhalten:
- „Glotzen“ des Übungsleiters/in während des Trainings, Duschen oder Umkleiden
- Abwertende, anzügliche Kommentare des Körpers von Jungen und Mädchen
- Sexistische Witze und Sticheleien
- Ungeschickte Hilfestellung an sensiblen Körperteilen
 

Sexuelle Übergriffe:
- Häufiges „Glotzen“ des Übungsleiters/in während dem Training, Duschen und
Umkleiden
- Sich mit dem Kind/Jugendlichen zu sexuellen Handlungen verabreden
- Pornografische Bilder zeigen, damit das Kind die Handlungen wiederholt
- Berührungen der Genitalien
- Schutzbefohlene zu sexuellen Handlungen zwingen
- Sexuelle Handlungen Minderjähriger fördern
- Orale, vaginale und anale Vergewaltigung
(Quelle: Sportjugend Hessen)

Verhaltensregeln für alle im Verein tätigen Mitarbeiter/innen:


Transparenz im Handeln
Wird von einer der folgenden Verhaltensregeln aus guten bzw. notwendigen Gründen
abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Mitarbeiter/in oder
den Eltern abzusprechen. Erforderlich ist das Einvernehmen über das sinnvolle und nötige
Abweichen von der vereinbarten Verhaltensregel.


Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern/Jugendlichen
Körperliche Kontakte zu Kindern/Jugendlichen (z.B. notwendige Hilfestellungen,
Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das
pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.


Kein Duschen/Übernachten allein mit einzelnen Kindern/Jugendlichen
Es wird nicht allein mit einzelnen Kindern/Jugendlichen geduscht oder übernachtet.
Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen (z.B. im Rahmen
von Sportfesten oder Freizeiten) sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen
und positiver Rückmeldung betreten.


Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
Bei geplantem Einzeltraining wird möglichst immer das „sechs-Augen Prinzip“ und/oder das
„Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein Einzeltraining erforderlich ist, muss
eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür
offen zu lassen.


Einzelne Kinder/Jugendliche werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Mitarbeiter/innen
(z.B. Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte) mitgenommen und übernachten nicht im
Privatbereich der Mitarbeiter/innen.


Keine Privatgeschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern und Jugendlichen werden keine
Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren
Mitarbeiter/in abgesprochen sind.


Keine Geheimnisse
Es werden keine Geheimnisse mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in
Chats, per E-Mail oder anderen Formen digitaler Kommunikation.

 

Keine Verbreitung von Fotos/Videos von Kindern/Jugendlichen in sozialen Medien
Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen werden nicht ohne deren Erlaubnis bzw. der
Erlaubnis der Eltern in sozialen Medien verbreitet, das Recht am eigenen Bild wird stets
geachtet. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten werden die
Datenschutzbestimmungen eingehalten.
(Quelle: Sportjugend Hessen)

 

Handlungsleitfaden:


Was mache ich bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?
1. Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle!
▪ Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur.
▪ Verdächtigte Personen nicht ohne Absprache mit der Ansprechperson Kindeswohl
und/oder dem Vorstand mit dem Verdacht konfrontieren – sie könnten sonst die
Betroffenen unter Druck setzen.
▪ Informationen nicht unnötig streuen; Kreis der informierten Personen zunächst möglichst
klein halten.
2. Sich anderen anvertrauen und sich beraten lassen!
▪ Vertrauensperson im eigenen Umfeld suchen, mit der über die eigenen Unsicherheiten und
Gefühle gesprochen werden kann. Sicherstellen, dass keine „Gerüchteküche“ im Verein
entsteht.
▪ Kontakt zur Ansprechperson Kindeswohl im Verein aufnehmen
3. Gegenüber den betroffenen Kindern/Jugendlichen oder den „Fallmeldern“ signalisieren,
dass man die Informationen ernst nimmt und der Sache nachgeht.
▪ Dem Kind/Jugendlichen oder dem „Fallmelder“ Vertrauen entgegenbringen; sie/ihn ernst
nehmen, zuhören und Anteilnahme zeigen, alle Informationen aufnehmen, die ohne
Drängen und Ausfragen gegeben werden.
 

Was mache ich, wenn ich von einer Gefährdung oder von sexuellen Übergriffen
konkret weiß?
Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle!
▪ Ruhe bewahren, überhastetes Eingreifen schadet nur. (Die meisten Kinder/Jugendlichen
haben eine Überlebensstrategie entwickelt – eine akute Krise haben oftmals die
Erwachsenen, die von einem Übergriff erfahren, weil dieses Wissen schwer auszuhalten ist).
▪ Verdächtige Person (sofern es sich um ein Vereinsmitglied handelt) nach Rücksprache mit
der Ansprechperson Kindeswohl und/oder dem Vorstand zeitnah von Aufgaben entbinden
oder eine zweite Person zur Seite stellen (Trennung von Kind und Täter/in).
▪ Verdächtige Person nicht ohne Rücksprache mit der Ansprechperson Kindeswohl mit
Vorwürfen konfrontieren: Erfahrungen zeigen, dass sie sonst die Betroffenen unter Druck
setzen, nichts mehr zu sagen. Ihre Einsichtsbereitschaft kann wenig ausgeprägt sein.
▪ die Betroffenen (Kind, Eltern, Fallmelder/in) über weiteres Vorgehen, ggf.
altersangemessen, informieren.
(Quelle: Sportjugend Hessen)

 

Interventionsplan:


Anzeichen für Kindeswohlgefährdung durch vereinsinterne Personen oder durch das
Kind/Jugendlichen:
 

  • Kontaktaufnahme zur Ansprechperson Kindeswohl
  • Meldung an den Vorstand
     

! Gibt es Hinweise auf konkrete Übergriffe durch vereinsinterne Personen muss die
beschuldigte Person sofort vom Kind/Jugendlichen getrennt werden.
 

  • Kontaktaufnahme durch die Ansprechperson Kindeswohl mit Beratungsstellen oder
    dem Jugendamt zur Gefährdungseinschätzung
     

! Bei Gefährdung werden weitere Schritte mit der insoweit erfahrenen Fachkraft vom
Jugendamt geplant.
 

Alle Vorgänge werden dokumentiert.

 

Liste der Fach, Informations- und Beratungsstellen


Beratung in konkreten Fällen:


Jugendamt Hochtaunus, Ghesal Nawabi, Tel: 06172 9995724
Sportjugend Hessen, Angelika Ribler, Tel: 069 6789401
Wildwasser e.V., Bad Homburg, Tel: 06172 6693993
Kinderschutzbund, Bad Homburg, Tel: 06172 20044


Information und Beratung für Betroffene:


Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, Tel: 0800 2255530
Zartbitter.de
Kinderschutzbund-hochtaunus.de
Profamilia.de
Nummergegenkummer.de
Maedchen-in-hessen.de
Frauen-gegen-gewalt.de
 

Informationen für Übungsleiter/innen, Eltern, Kinder/Jugendliche und Interessierte:
 

Kindeswohl-im-sport.de
Hessischer-jugendring.de
beauftragter-missbrauch.de
schulische-praevention.de
ajs.nrw
missbrauch-opfer.info

 

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